Gerne erstelle ich für Sie eine Erstdiagnose und einen Therapieplan zur Förderung Ihrer Genesung.
Als Heilpraktiker für Physiotherapie darf ich Erstdiagnosen stellen und eine eigenständige Therapie anordnen.
Die Genehmigung zur Ausübung der Heilkunde am Menschen auf dem Gebiet der Physiotherapie ermöglicht es mir Patienten, ohne ärztliche Voruntersuchung zu behandeln. Das gilt besonders bei Beschwerden und Problemen des Bewegungsapparates.
Sie als Patient haben dadurch die Möglichkeit direkt mich als Physiotherapeuten aufzusuchen. Da ich diese Zusatzqualifikation als Heilpraktiker für Physiotherapie erworben habe, kann ich ihnen dadurch mein Spektrum an Behandlungen anbieten.
Diese Möglichkeit bietet ihnen als Patient eine Erleichterung, da der Arztbesuch sich meistens sehr lange verzögert, da leider die Arztpraxen überlaufen sind und die Termine meist weit in der Zukunft liegen.
Im Grunde führe ich als Heilpraktiker für Physiotherapie die Erstuntersuchung und Diagnostik durch und darf Sie anschließend zu den Therapiemöglichkeiten beraten und gegebenenfalls diese ausführen. In meinem Fall wird dies nur bei orthopädischen Problematiken stattfinden.
Besonders wichtig erscheint mir eine schnelle Erstbehandlung, gerade bei akuten Problemen wie 'Nachts verlegen', steifer Hals, Gelenk- oder Muskelschmerzen, Schmerzen der Schulter oder vielen weiteren Beschwerdebildern. Hier kann ich ihnen als Heilpraktiker für Physiotherapie, egal ob gesetzlich oder privat versichert, helfend zur Seite stehen, ohne Sie vorab zu einer ärztlichen Diagnostik vorbeischicken zu müssen.
Durch diesen Direktzugang zum Patienten ist es ein wichtiger Teil der Sorgfaltspflicht, die der Heilpraktiker für Physiotherapie bei seinem Abschluss erworben hat, dass er sich sicher ist, wann er therapeutisch tätig werden darf oder nicht. Gerade mit der Erstuntersuchung kann der HP für Physiotherapie feststellen, ob eine Behandlung durch ihn möglich ist oder ob er Sie an einen Facharzt weiterleiten muss.
Grundsätzlich sollte jeder privat versicherte Patient vor dem Termin bei dem Heilpraktiker für Physiotherapie über die Kostenübernahme befragen. Privat versicherte Patienten können diese Leistungen des Heilpraktikers und anschließende physiotherapeutische Anwendungen, wenn vertraglich festgehalten, Erstattungspflichtig einreichen. Bei gesetzlich versicherten Patienten ist das noch nicht möglich, diese Leistungen erstattungspflichtig an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten, dies ist nur als Selbstzahlerleistung möglich. Aber auch für gesetzlich versicherte Patienten gilt, eine Nachfrage zwecks Kostenübernahme kostet nichts!
Bei uns sind Sie in fachmännischer Behandlung und in sicheren Händen!
Wir sind für sie da. Beim Behandlungsbeginn führen wir eine sehr umfangreiche Befundung durch, somit können wir für eine optimale Behandlungsreihe sorgen.